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Elektronische Auktionen

Seit dem Bundesvergabegesetz 2006 sind elektronische Auktionen kein eigenes Vergabeverfahren mehr, sondern sind Teil des jeweiligen Verfahrens.

Seit dem Bundesvergabegesetz 2006 sind elektronische Auktionen (eAuktion) kein eigenes Vergabeverfahren mehr, sondern sind Teil des jeweiligen Verfahrens. Auch bei offenen Verfahren können Sie eine elektronische Auktion durchführen und können dadurch, erstmals auch bei offenen Verfahren über den Preis verhandeln. Das Ergebnis? Beschaffer ersparen sich aufwändige Verhandlungsverfahren um den besten Preis zu erreichen und steigern somit die Effizienz ihrer Beschaffungsprozesse und erzielen im Durchschnitt um rund 20 Prozent niedrigere Preise für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen. Elektronische Auktionen sind die transparentesten Preisverhandlungen und bei allen Verfahren mit Bekanntmachung zulässig.

Die Gebotsstatistik liefert dem Auftraggeber einen präzisen Überblick über sämtliche Vorgänge der Auktion. Sie enthält Infos über die bereits vorhandenen Gebote, über Bieter, die noch kein Gebot abgegeben haben, sowie über das aktuell beste Gebot und die absolute wie prozentuelle Differenz zu Ausrufwert und Bestpreis. eAuktionen gibt Auftraggebern zudem die Möglichkeit, während einer elektronischen Preisverhandlung einzelnen oder allen Lieferanten gleichzeitig Nachrichten zu schicken. Sämtliche Vorgänge werden in der Statistik des Systems übrigens laufend mit protokolliert. Natürlich lässt sich währenddessen die Entwicklung der Preise auch in Charts auswerten bzw. grafisch darstellen.

4 Auktionstypen stehen für die Preisfindung mit unterschiedlichen Kriterien zur Verfügung:

  • Standardauktion (Preis ist das einzige Zuschlagskriterium)
  • Mehrfachauktion (Preis  und anderen Kriterien können das Zuschlagskriterium sein)
  • Bestbieterauktion (Preis  und anderen Kriterien können das Zuschlagskriterium sein und werden entsprechend dem Bestbieterprinzip gewichtet und die Punkte in Echtzeit errechnet)
  • Teilmengenauktion (für Losevergaben)

eAuktionen aus der Sicht der Bieter

Bieter bekommen auf der Seite des Beschaffungsportals im Zuge von Auktionen weder zu sehen, wie viele Bieter zur Auktion eingeladen wurden, noch, welche konkreten Bieter Angebote abgegeben haben. Dem Bieter erschließt sich lediglich das aktuelle Gebot des Bestbieters.

Um sich mit der hier angewandten Auktionsmethode vertraut zu machen und um systembedingte Rückfragen während der Auktion zu vermeiden, wird für alle Bieter auch eine sogenannte „Testauktion“  angelegt. Diese Testauktion läuft ein paar Tage und bietet allen Bietern die Möglichkeit zu Übungszwecken „Testgebote“ abzugeben.

Vorteile:

  • Einsparungen durch direkten Wettbewerb unter Lieferanten
  • Für Lieferanten wird das Preisniveau transparent
  • Zeiteinsparung
  • Dokumentierte Gleichbehandlung
  • Preisverhandlungen möglich bei offenen Verfahren